Rechtsprechung
BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unselbständige Anschlußberufung - Klageerweiterung - Zustellung des Schriftsatzes an den Dritten - Verkehrsunfall - Schadensersatz - Haftpflichtversicherung
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 242; ZPO § 521
Einem Haftpflichtversicherer kann wegen Regulierungsverhandlungen die Berufung auf fehlende Passivlegitimation verwehrt sein - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; ZPO § 521
Einbeziehung eines Dritten in der Berufungsinstanz; Verhaltendes Haftpflichtversicherers bei den Regulierungsverhandlungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1114
- MDR 2000, 843
- NZV 2001, 32
- VersR 2000, 717
- BB 2000, 1061
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 04.10.1994 - VI ZR 223/93
Erstreckung der Klage auf den Streithelfer im Wege der unselbständigen …
Auszug aus BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99
bb) Eine insoweit unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Möglichkeit eines Klägers, seine Klage noch in der Berufungsinstanz auf einen Dritten zu erstrecken (vgl. dazu BGHZ 91, 132, 134), bietet sich jedoch nicht im Rahmen einer - vorliegend gegebenen - unselbständigen Anschlußberufung (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1994 - VI ZR 223/93 - VersR 1995, 65, 66).Sie kann hingegen nicht eingesetzt werden, um die gegen den Berufungsführer erfolgreiche Klage auf einen am Verfahren bisher nicht beteiligten Dritten zu erstrecken und Anträge gegen ihn zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1994 - VI ZR 223/93 - aaO; BGH, Urteile vom 12. Dezember 1988 - II ZR 129/88 - WM 1989, 503, 504 und vom 26. Oktober 1990 - V ZR 122/89 - VersR 1991, 894 m.w.N.).
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99
Das ergibt sich eindeutig und unzweifelhaft aus den Gründen des Berufungsurteils, die für eine entsprechende Auslegung des Entscheidungsausspruchs maßgeblich sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98 - NJW 2000, 800, 801). - BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86
Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel
Auszug aus BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99
c) Da das Berufungsgericht die Einbeziehung der Beklagten zu 2) rechtsfehlerfrei bereits an der Unzulässigkeit der Anschlußberufung des Klägers hat scheitern lassen, kann offenbleiben, ob einer zulässigen Klageerweiterung auf die Beklagte zu 2) im Berufungsrechtszug auch deren fehlende Zustimmung entgegengestanden hätte oder ob es auf diese ausnahmsweise nicht angekommen wäre (vgl. dazu z.B. BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - VII ZR 58/86 - NJW 1987, 1946, 1947).
- BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83
Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben
Auszug aus BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99
bb) Eine insoweit unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Möglichkeit eines Klägers, seine Klage noch in der Berufungsinstanz auf einen Dritten zu erstrecken (vgl. dazu BGHZ 91, 132, 134), bietet sich jedoch nicht im Rahmen einer - vorliegend gegebenen - unselbständigen Anschlußberufung (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1994 - VI ZR 223/93 - VersR 1995, 65, 66). - BGH, 26.01.1999 - VI ZR 376/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Koordination …
Auszug aus BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99
Sie muß sich daher nicht bereits im Hinblick auf ihr Verhalten im Rechtsstreit als passivlegitimiert behandeln lassen (vgl. hierzu z.B. BGHZ 96, 360, 370; Senatsurteil vom 26. Januar 1999 - VI ZR 376/97 - VersR 1999, 579, 581 m.w.N.). - BGH, 07.12.1989 - VII ZR 130/88
Berufung auf fehlende Passivlegitimation im Mängelprozeß nach Vortäuschung einer …
Auszug aus BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99
Dem Berufungsgericht ist zuzugeben, daß der vorliegende Sachverhalt insoweit nicht ohne weiteres vergleichbar ist mit einer Fallgestaltung, wie sie etwa der Entscheidung des BGH vom 7. Dezember 1989 - VII ZR 130/88 - NJW-RR 1990, 417, 418 zugrunde lag. - BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
Auszug aus BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99
Sie muß sich daher nicht bereits im Hinblick auf ihr Verhalten im Rechtsstreit als passivlegitimiert behandeln lassen (vgl. hierzu z.B. BGHZ 96, 360, 370; Senatsurteil vom 26. Januar 1999 - VI ZR 376/97 - VersR 1999, 579, 581 m.w.N.). - BGH, 14.05.1991 - XI ZB 2/91
Zulässigkeit einer Anschlußberufung
Auszug aus BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99
Eine solche Anschließung stellt nicht selbst ein Rechtsmittel, sondern lediglich eine Antragstellung innerhalb einer fremden Berufung dar (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Mai 1991 - XI ZB 2/91 - VersR 1992, 75 m.w.N.). - BGH, 26.10.1990 - V ZR 122/89
Ausdehnung der Klage auf den Konkursverwalter persönlich im Wege der …
Auszug aus BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99
Sie kann hingegen nicht eingesetzt werden, um die gegen den Berufungsführer erfolgreiche Klage auf einen am Verfahren bisher nicht beteiligten Dritten zu erstrecken und Anträge gegen ihn zu stellen (…vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1994 - VI ZR 223/93 - aaO; BGH, Urteile vom 12. Dezember 1988 - II ZR 129/88 - WM 1989, 503, 504 und vom 26. Oktober 1990 - V ZR 122/89 - VersR 1991, 894 m.w.N.). - BGH, 12.12.1988 - II ZR 129/88
Form und Zulässigkeit der Anschlußberufung gegen eine in der Berufungsinstanz …
Auszug aus BGH, 04.04.2000 - VI ZR 264/99
Sie kann hingegen nicht eingesetzt werden, um die gegen den Berufungsführer erfolgreiche Klage auf einen am Verfahren bisher nicht beteiligten Dritten zu erstrecken und Anträge gegen ihn zu stellen (…vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1994 - VI ZR 223/93 - aaO; BGH, Urteile vom 12. Dezember 1988 - II ZR 129/88 - WM 1989, 503, 504 und vom 26. Oktober 1990 - V ZR 122/89 - VersR 1991, 894 m.w.N.).
- BGH, 08.07.2022 - V ZR 202/21
Beschlussersetzungsklage: Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Vielmehr muss diese sich gerade gegen den Berufungsführer als solchen richten (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2000 - VI ZR 264/99, NJW-RR 2000, 1114 mwN). - OLG Düsseldorf, 19.01.2024 - 15 U 101/19 Eine unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Möglichkeit eines Klägers, seine Klage noch in der Berufungsinstanz auf einen Dritten zu erstrecken, bietet sich allerdings nicht im Rahmen einer Anschlussberufung (BGH, NJW-RR 2000, 1114; NJW 1995, 198 f.).
Das entspricht - soweit ersichtlich - allgemeiner Auffassung (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1114; NJW 1995, 198 f.; NJW 1991, 2569; NJW-RR 1991, 510; NJW-RR 1989, 441; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.06.2023 - I-15 U 77/22;… Urt. v. 17.1.2019 - I-15 U 132/14, GRUR-RS 2019, 7922 Rn. 39 - Monolythischer Vielschichttaktor;… Urt. v. 22.11.2013 - 22 U 32/13, BeckRS 2013, 21851;… OLG Hamm, Urt. v. 16.04.2014 - 8 U 82/13, BeckRS 2014, 09536;… OLG München, Urt. v. 05.05.2010 - 7 U 1794/10, BeckRS 2010, 14138;… Zöller/Heßler, ZPO, 33. Aufl., § 524 Rn. 18;… Musielak/Voit/Ball, ZPO, 20. Aufl., § 524 Rn. 7;… MünchKommZPO/Rimmelspacher, ZPO, 6. Aufl., § 524 Rn. 26-27;… BeckOK ZPO/Wulf, 48. Ed. Stand: 01.03.2023, § 524 Rn. 4;… Cepl/Voß/Cassardt, 3. Aufl., § 524 Rn. 16;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 16. Aufl., Kap. F Rn. 83).
- OLG Hamm, 16.04.2014 - 8 U 82/13
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Gesellschafterstellung in einer …
Die durch § 524 Abs. 1 S. 1 ZPO eröffnete Möglichkeit, sich der Berufung anzuschließen, ist eine Antragstellung innerhalb einer fremden Berufung und kann sich deshalb nur gegen den Berufungsführer und nicht gegen Dritte richten (BGH, Urteil vom 04.04.2000 - VI ZR 264/09, MDR 2000, 843 - juris Rz. 14;… Zöller/Heßler, ZPO, 30. Auflage 2014, § 524 Rdn. 18).
- OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - 22 U 32/13
AN leistet trotz fehlender Planung: Kein Mitverschulden des AG!
Die Anschlussberufung ist - wie sich bereits unzweifelhaft aus dem Wortlaut des § 524 Abs. 1 ZPO ergibt - nur eine Antragstellung innerhalb einer fremden Berufung und kann sich deshalb ausschließlich gegen den Berufungsführer richten, nicht gegen Dritte (BGH, Urteil vom 04.04.2000, VI ZR 264/99, MDR 2000, 843; BGH, Beschluss vom 14.05.1991, XI ZB 2/91, NJW 1991, 2569; BGH, Urteil vom 12.12.1988, II ZR 129/88, MDR 1989, 522;… Zöller-Heßler, a.a.O., § 524, Rn 18/19 mwN), insbesondere nicht einen Beklagten, gegen den die Klage (schon) in erster Instanz abgewiesen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.12.1988, II ZR 129/88, NJW 1991, 2569; OLg Hamm, Urteil vom 19.10.1994 12 U 47/94, OLGR 1995, 38;… Zöller-Heßler, a.a.O.). - LAG Düsseldorf, 20.12.2010 - 14 TaBV 24/10
Gemeinschaftsbetrieb bei einheitlichem Leistungsapparat
3. Eine Anschlussbeschwerde ist unzulässig, wenn ein Beteiligter den in erster Instanz erfolgreichen Antrag erweiternd auf einen am Verfahren bisher nicht beteiligten Dritten erstreckt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 04.04.2000, NJW-RR 2000, 1114 m.w.N.).Die Anschlussbeschwerde kann hingegen wie auch die Anschlussberufung nicht eingesetzt werden, um den gegen den Rechtsmittelführer in erster Instanz erfolgreichen Antrag erweiternd auf einen am Verfahren bisher nicht beteiligten Dritten zu erstrecken und auch gegen ihn einen Antrag zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2000, NJW-RR 2000, 1114 f. m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 17 U 177/00
Geschäftsraummiete: Verwirkung der Nachforderung auf Grund einer …
Denn eine Klage kann nicht im Wege der unselbständigen Anschlussberufung auf bislang nicht am Prozess als Parteien beteiligte Dritte erstreckt werden (vgl. BGH, MDR 1989, 522, NJW 1995, 198, 199; MDR 2000, 843, 844; MDR 2001, 1046 ff.). - OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 15 U 132/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Außenelektrode für einen …
Indes wird eine Anschlussberufung gegen Dritte in Form der Parteierweiterung in der Berufungsinstanz als unzulässig angesehen, weil die Anschlussberufung eine Antragstellung innerhalb einer fremden Berufung ist und sich deshalb nur gegen den Berufungsführer richten kann (BGH, NJW-RR 2000, 1114 m. w. N.;… Rimmelspacher in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 524 Rn. 27;… Zöller/ Heßler, Kommentar zur ZPO, 32. Aufl., § 524 Rn. 18).Dementsprechend ist die Parteierweiterung als Anschlussberufung zu werten, weil es sich um die einzige prozessuale Möglichkeit einer Einbeziehung der Beklagten zu 2) in den Rechtsstreit handelt, wenn diese auch unzulässig ist (siehe zu einem vergleichbaren Fall BGH, NJW-RR 2000, 1114).
- LAG Düsseldorf, 29.07.2005 - 12 Sa 484/05
Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses bei subjektiver Klagehäufung des …
Ist - wie hier - mangels Zustellung der gegen die Beklagte zu 2) erweiterten Klage bis zum Termin am 10.03.2005 - ein Prozessrechtsverhältnis zur Beklagten zu 2) nicht begründet gewesen, kann losgelöst von der Frage der Zulässigkeit der Klageänderung (§ 263 ZPO) die Klage nicht im Wege der Anschlussberufung auf einen erstinstanzlich noch nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten erweitert werden (BGH vom 04.04.2000, NJW-RR 2000, 1114). - OLG Brandenburg, 05.10.2018 - 13 UF 55/17
Vollstreckung aus Kindesunterhaltstiteln: Abwehr der Vollstreckung aus einer …
Sie kann hingegen nicht eingesetzt werden, um den gegen den Beschwerdeführer in erster Instanz erfolgreichen Antrag nun auch auf einen am Verfahren bisher nicht beteiligten Dritten zu erstrecken und Anträge gegen ihn zu stellen (BGH, NJW-RR 2000, 1114). - OLG Karlsruhe, 11.02.2009 - 7 U 219/07
Anspruch auf Provision für vermittelte Krankenversicherungensverträge; …
Dem kann sie sich nicht ohne Verstoß gegen Treu und Glauben entziehen, weil sie sich damit treuwidrig in Widerspruch zu ihrem eigenen Verhalten setzen würde (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 335; NJW-RR 2000, 1114, 1115) [BGH 04.04.2000 - VI ZR 264/99]. - LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 3 Sa 553/17
Parteibeitritt im Berufungsverfahren im Wege der Anschlussberufung; Zulässigkeit; …
- OLG Stuttgart, 13.07.2005 - 8 W 170/05
Wohneigentum: Voraussetzung für die Zahlung von Wohngeld
- OLG München, 05.05.2010 - 7 U 1794/10
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Entwendung des …
- OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01
15 km/h; Auffahrunfall; Autobahn; Dunkelheit; Fahrgeschwindigkeit; …
- LG Köln, 20.02.2017 - 7 O 165/16
Schadensersatzanspruch eines Geschädigten wegen eines Unfallereignisses auf dem …
- LG Frankfurt/Oder, 04.11.2008 - 6a S 109/06